Verhaltensvorschriften (StVO)


Rechtsquellen, Grundregeln, Verhaltensvorschriften

 

Von vielen Studierenden wird hinterfragt, wie kann das umfangreiche Verkehrsrecht überhaupt verständnisvoll dargestellt werden. Sicherlich sind die Bedenken berechtigt, tatsächlich gibt es Möglichkeiten, die noch unklaren Wege und Zusammenhänge, innerhalb der großen Bandbreite dieses Rechtsbereiches/Moduls zu vereinfachen. 

Entscheidend ist aber zuerst das Wissen und die Kenntnis über die Rechtsquellen und juristischen Zusammenhänge selbst, aber auch das Wissen um die unterschiedlichen Rechtsverordnungen. Das sind hier die StVO, FZV, StVZO, FeV, FZV u.v.m. Die Abkürzungen werden nachfolgend erörtert. 


Rechtsquellen

Bei der Erörterung der Rechtsquellen im Straßenverkehr werden nunmehr erste Eindrücke vermittelt und sicherlich werden auch danach die ersten Zusammenhänge erkennbar. 


Daneben stehen die allgemeinen Verhaltensvorschriften (StVO) und das Fahrerlaubnisrecht (FeV) und der Fahrzeugzulassungsverodnung (FZV) mit seinen verschiedenen Erscheinungsformen im Mittelpunkt der Vorlesungen. 


Das Straßenverkehrsrecht ist öffentliches Recht und kein Privatrecht. Auf die Unterschiede des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsraumes wird im Rahmen des S 1.5 noch intensiv eingegangen werden.


Themen im S 1.5 in der ersten Studienwoche

Rechtsquellen des Straßenverkehrs

Übersicht zu den Bereichen des Verkehrsrechts

Art. 80 GG

§ 6 StVG

§ 24 StVG

Öffentlicher Verkehrsraum

Tafelbild vom 08.09.2021

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